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16. Februar 2012

BEMD fordert angemessene Regelungen für die Energieabrechnung

Der BEMD hat in einer aktuellen Studie Energieversorger und Energiemarktdienstleister zu den Veränderungen in der Energieabrechnung durch § 40 EnWG befragen lassen.

Die Erhebung unter Energieversorgern und Dienstleistern zeigt, dass die Marktteilnehmer die Neuerungen hinsichtlich der verpflichtenden Angaben mehrheitlich (76 Prozent) als nicht "verhältnismäßig" erachten. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Kosten für die Anpassung der IT-Infrastruktur als zu hoch eingeschätzt werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Datenvorhaltung und -bereitstellung. Darüber hinaus ist die Relevanz bestimmter Mindestangaben den Marktteilnehmern unklar. Beispielsweise bei den Vergleichskundengruppen führt eine fehlende Branchenlösung für deren Darstellung dazu, dass die Versorger und Dienstleister "Notlösungen" implementieren, die für die Endkunden unverständlich sind und somit keinen Mehrwert bieten. Fazit des BEMD: Durch die Novellierung des § 40 EnWG wird ein ohnehin schon schwer zu erfassendes Dokument unnötig verkompliziert. Zur Vereinfachung der Energieabrechnung schlägt der BEMD vor, auf der ersten Seite die für den Endverbraucher relevanten Daten (persönliche Daten, Verbrauch im Abrechnungszeitraum sowie die Rechnungssumme) zusammenzufassen.

Im Tagesticker der Zeitung für kommunale Wirtschaft wurde am 13.02.2012 über die Ergebnisse der Befragung berichtet. Den Beitrag können Sie hier lesen. Weiterhin berichtete das Portal Verivox darüber. Diesen Artikel können Sie hier lesen. Die Ergebnisbroschüre kann durch Mitglieder des BEMD im internen Bereich der Website eingesehen und heruntergeladen werden.