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27. Dezember 2018

MaKo 2020 – auf Interim folgt Interim

Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (BK6-18-032) (Marktkommunikation 2020; MaKo 2020) abgeschlossen. Die Prozessdokumente zu GPKE, WiM, MPES und MaBiS sind jetzt veröffentlicht. Alle Marktteilnehmer haben jetzt ein Jahr Zeit, die Prozesse umzusetzen.

Warum „Marktkommunikation 2020“?
Das aktuell gültige Interimsmodell ist für die Sparte Strom zeitlich befristet und endet am 31. Dezember 2019 (§ 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG).

Ab dem 1. Januar 2020 ist gemäß § 60 Abs. 1 MsbG ausschließlich der Messstellenbetreiber für die Aufbereitung und sternförmige Verteilung aller Messwerte verantwortlich. Die BNetzA weist in der BK6-18-032 darauf hin, dass dies unabhängig von der jeweils vor Ort eingesetzten Messtechnik gilt. Also auch unabhängig von der Verfügbarkeit intelligenter Messsysteme. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Festlegungsverfahren BK6-18-032 eröffnet. Mit den geänderten Prozessen erfolgt die sternförmige Marktkommunikation aller aufbereiteten Messwerte ab dem 1. Januar 2020 aus dem Backend des Messstellenbetreibers.

MaKo 2020 – Kurz und knapp
Wie es sich bereits angedeutet hat, und von vielen Marktteilnehmern abgelehnt wurde, übernimmt der ÜNB die Datenaggregation für iMS und folglich die Bilanzierung aller mit intelligenten Messsystemen ausgerüsteten Messstellen. Im Ergebnis wurden die Prozessbeschreibungen zur MaBiS und den Stammdatenprozessen grundlegend überarbeitet. Hinzu kommen eine umfassende Beschreibung der Anforderungen an die zu übermittelnden Werte sowie neue Prozesse, wie die Übermittlung von Berechnungsformeln für komplexe Messstellen.