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10. Oktober 2018

BNetzA-Festlegungsverfahren Marktkommunikation 2020 (BK6-18-032) - Konsultation weiterer möglicher Festlegungsinhalte

Die BNetzA, BK 6, hat den BEMD zu Konsultation weiterer möglicher Festlegungsinhalte in Ergänzung zu den bereits konsultierten Dokumenten aufgerufen. Dabei geht es insbesondere um Regelungen zum Übertragungsweg, sicheren Austausch imj Fahrplanprozess und die Übermittlung von Malo-/Melo von RLM-Kunden. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2018.


In Ergänzung zu den bereits im Zeitraum vom 15.06.2018 - 20.07.2018 zur öffentlichen Konsultation gestellten Prozessdokumenten veröffentlicht die Beschlusskammer nachstehend weitere Inhalte, die sie in die anstehende Festlegung einzubeziehen beabsichtigt:

1. Regelungen zum Übertragungsweg

Das Dokument "EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg, Regelungen zum sicheren Austausch von EDIFACT-Übertragungsdateien" enthält technische Vorgaben insbesondere zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT-Dateien mittels E-Mail bzw. AS2, zur Verschlüsselung und Signatur. Das Dokument wird bislang vom Gremium EDI@Energy gepflegt und im Rahmen des Änderungsmanagements für Datenformate konsultiert und veröffentlicht.
Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Inhalte des Dokumentes mit Gültigkeit für die gesamte Marktkommunikation in der Sparte Strom formell in die obige Festlegung einzubeziehen. Grund ist die hohe Bedeutung, die das Messstellenbetriebsgesetz (dort insbesondere § 52 MsbG) einer durchgängigen Absicherung der dort erfassten Inhalte beimisst. Das Inkrafttreten der Verpflichtungen ist zum 01.12.2019 beabsichtigt.

2. Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess

Auch das von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern erstellte Dokument "Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess" beabsichtigt die Einführung von Sicherheits- und Schutzmechanismen zur Absicherung des Austausches von Fahrplandaten Strom zwischen BKV und ÜNB. Auch dieses Dokument ist für die formelle Einbeziehung in obige Festlegung vorgesehen. Hinsichtlich der darin enthaltenen Stufe 1 (Signierung des Datenaustausches) ist eine Verbindlichkeit zum 01.10.2019 vorgesehen, bezüglich der Stufe 2 (Signierung und Verschlüsselung) eine Verbindlichkeit zum 01.07.2020.

3. Turnusmäßige Übermittlung von Last- und Einspeisegangdaten von Markt- und Messlokationen von RLM-Kunden

Im Rahmen der bereits durchgeführten Konsultation der Prozessdokumente haben die vier deutschen ÜNB in ihrer gemeinsamen Stellungnahme angeregt, dass der WiM-Use-Case "Aufbereitung und Übermittlung von Werten" durch eine turnusmäßige werktägliche Übermittlung der Last- und Einspeisegangwerte für Markt- und Messlokationen von RLM-gemessenen Kunden ergänzt wird. Es wird hierzu auf die entsprechenden Auszüge aus der Stellungnahme der ÜNB verwiesen.

Da diese Anforderung grundlegende Bedeutung hat und bislang noch nicht Gegenstand der öffentlichen Konsultation gewesen ist, wird diese ebenfalls nachstehend veröffentlicht. Im Fall der Einbeziehung in obige Festlegung ist eine Verbindlichkeit ebenfalls zum 01.12.2019 beabsichtigt.

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens Mittwoch, 31. Oktober 2018 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Stellungnahmen bitte ausschließlich per E-Mail.

Die zur Konsultation stehenden Dokumente können über die Homepage der Bundesnetzagentur über den Link abgerufen werden.