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16. Juli 2018

Arbeitsgruppe DSGVO: Standardprozess für Auskunftsersuche aus Sicht der Energiemarktdienstleister

Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung stellen Energieversorger und ihre Dienstleister vor neue Herausforderungen. Zur Sicherstellung der fristgerechten und vollständigen Beantwortung wird in den Unternehmen ein neuer Geschäftsprozess einzuführen sein.
Die Arbeitsgruppe DSGVO hat hierfür einen Standardprozess aus Sicht der Energiemarktdienstleister entwickelt. Wesentliche Vorteile dieser standardisierten Prozessabwicklung sind:

  • Jederzeit Klarheit über Status und Fortschritt laufender Auskunftsprozesse im Unternehmen
  • Klare Aufgabenzuordnung in der Bearbeitung
  • Freigaben für die Annahme und Beantwortung von Beauskunftungen durch die verantwortliche Stelle
  • Bereichsübergreifende Datenermittlung
  • Konsolidierung und gesamte Prozessdurchführung durch einen Dienstleister möglich.

Ergänzend zum Auskunftsprozess hat die Arbeitsgruppe DSGVO auch den daran anschließenden Prozess der Datenportabilität betrachtet. Zur Durchführung der Datenportierung wurde ein XML-basiertes Datenformat entwickelt, welche die Anforderungen des Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit – der DSGVO für die Energiewirtschaft sicherstellt.

Die Prozessdefinition zur Beauskunftung nach Artikel 15 und das Datenformat zur Datenübertragung nach Artikel 20 können bei Interesse durch die Arbeitsgruppe DSGVO bereitgestellt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist: Holger Strotmann – Leiter der Arbeitsgruppe. Kontaktdaten: holger.strotmann@natuvion.com