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14. Juni 2018

BEMD zum Konsultationsverfahren MaKo eingeladen

Der BEMD ist von der Bundesnetzagentur erneut zu einer Konsultation eingeladen worden. Die Bundesnetzagentur hatte Ende 2016 entschieden, dass die Aufgaben der Messdatenaufbereitung und -übermittlung einstweilen weiterhin vom Netzbetreiber im Rahmen der Marktkommunikation wahrgenommen werden dürfen ("Interimsmodell"). Die Möglichkeit zur Nutzung dieser Übergangsregelung ist für die Sparte Strom auf Ende 2019 befristet, nach diesem Zeitpunkt gilt, dass alle erhobenen Messwerte ausschließlich im Verantwortungsbereich der Marktrolle "Messstellenbetreiber" aufzubereiten und sternförmig zu verteilen sind. Die Bundesnetzagentur strebt mit Blick auf diese Gesetzeslage eine entsprechende Anpassung der Vorgaben zur Marktkommunikation Strom mit dem Ziel der Inkraftsetzung zum Jahresbeginn 2020 an.

Die heute (15.06.2018) zur Veröffentlichung gestellten Inhalte stellen den Konsultationsentwurf der Beschlusskammer 6 zur Anpassung der Marktkommunikation dar. Sie geben nur teilweise die bisher erarbeiteten Positionen (BDEW / VKU) wieder und wurden vor der Konsultation nochmals von der Beschlusskammer überarbeitet. Derzeit ist beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 01.12.2019 für verbindlich zu erklären. Daher ist die Abgabe von Konsultationsbeiträgen nur bis spätestens Freitag, 20. Juli 2018, möglich.

Wer von Ihnen hat Interesse, an der Konsultation teilzunehmen? Bitte melden Sie sich – bis spätestens 22.6.2018, 12 Uhr – kurz per Mail bei der Geschäftsstelle, diese wird dann die weitere Zusammenarbeit, ggf. in der AG Digitalisierung, koordinieren.