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16. April 2015

BNetzA-Festlegung Netznutzungs-und Lieferantenrahmenvertrag

Am 16.04.2015 wurde seitens der Bundesnetzagentur die langerwartete Festlegung zu einem neuen Standard-Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag veröffentlicht.

Wesentlich sind darin insbesondere die Forderung nach einem elektronischen Preisblatt, veränderte Fristen (6 Werktage) zur Sperrung mit der Einführung eines elektronischen Sperrauftrags, Festlegungen der Abrechnungszyklen und Bestimmung der verrechnungsrelevanten Leistungsspitze vor allem bei RLM-Kunden, auch bei unterjährigem Lieferantenwechsel sowie Hinweise zur Abwicklung der Mehr-und Mindermengenabrechnung. Explizit betont wird auch, dass die Vertragspartner zur Durchführung des elektronischen Datenaustausches nach Maßgabe von „EDI@Energy“ verpflichtet sind.

Die Umsetzung des neuen Standard-Netznutzungsvertrages (auch im Bestand) wurde auf den 1.1.2016 festgelegt, u.a. damit die Marktkommunikation angepasst werden kann.

Die entsprechenden Dokumente finden BEMD-Mitglieder im internen Bereich der Website.