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15. Juli 2011

„Wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Energieeffizienz“

BEMD sieht in EnWG-Novelle einen Treiber der Prozessautomatisierung

Die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWGÄndG) am 8. Juli 2011 wird vom Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) als Schritt in die richtige Richtung gewertet. Aus Sicht des Verbands setzt die offizielle Verabschiedung der EnWG-Novelle ein wichtiges Signal für die Zukunft des Energiemarktes. Prozesse wie der Lieferantenwechsel oder die Abrechnung müssen ab sofort noch transparenter und flexibler gestaltet werden – ganz im Sinne des Endkunden. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Ausweitung des Smart Metering bei Anschlussnutzern mit einem Jahresverbrauch größer als 6.000 Kilowattstunden erhalten zudem die Effizienz-Bestrebungen deutlichen Aufwind. Mit dieser Veränderung wächst gleichzeitig die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aller Marktteilnehmer. Gerade Energiemarktdienstleistern kommt eine immer stärker werdende Schlüssel- und Vorreiterrolle zu. Für sie gilt es, den Energieversorgungsunternehmen mit ihrer spezifischen Kompetenz gezielt zur Seite zu stehen und den Rücken freizuhalten.

„Wenn Endkunden zukünftig noch schneller und einfacher den Anbieter wechseln können und darüber hinaus dank der Smart-Metering-Vorgaben ganz neue Anreize erhalten, haben insbesondere die Lieferanten andere Sorgen als weiterhin den prozessualen Vorgaben hinterher zu rennen. Im Tagesgeschäft geht es in erster Linie um direkte Kundenbindung, nicht das Herumbasteln an dahinterliegenden IT-Abläufen“, so Johannes Brüssermann, Vorstandsvorsitzender des BEMD. Auch bei Netzbetreibern zählt – nicht nur vor dem Hintergrund der steigenden Wechselbereitschaft – immer mehr die weitestgehende Automatisierung der Prozesse. Exakt an dieser Stelle sind die Energiemarktdienstleister mit ihrem Know-how und ihrer systemtechnischen Basis gefragt. Gemeinsam mit den Lieferanten und Netzbetreibern müssen Strategien der Zusammenarbeit gefunden werden, die es den Versorgern ermöglichen, sich wieder voll auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren. Die Möglichkeiten reichen hier von der Prozessoptimierung in den eigenen Reihen mit Hilfe der gezielten Unterstützung eines Partners bis hin zum Outsourcing vollständiger Abläufe wie beispielsweise der Abrechnung oder der Abwicklung des Lieferantenwechsels.

Der BEMD sieht im Hinblick auf die EnWG-Novelle in erster Linie drei Anknüpfungspunkte:

Lieferantenwechsel
Bereits angesprochen wurde die Verschärfung der Regelungen zum Lieferantenwechsel, die den Druck auf Vertrieb und Netz erhöht. Wenn die Umsetzung nicht binnen drei Wochen erfolgt, drohen Schadensersatzanforderung seitens des Endkunden. Diese Vorgaben können aus Sicht des Verbandes durchaus förderlich wirken, um die Prozesse bei allen Energieversorgern zu optimieren. Der BEMD gibt allerdings auch zu bedenken, dass zu Beginn der Gesetzesumsetzung die Fristeinhaltung aufgrund der hohen Komplexität der Marktkommunikation nicht an jeder Stelle sofort gewährleistet werden kann.

Ausweitung Smart Metering
Zweite Ansatzmöglichkeit ist die Neuregelung für bisherige SLP-Verbraucher über 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Mit der verbindlichen Einführung von Smart Metern bei dieser Kundengruppe sind die Weichen für mehr Effizienz und neue Dienstleistungsangebote gestellt. Es bleibt eine Frage der Zeit, bis auch Endverbraucher unterhalb dieses Jahresverbrauchs diese Leistungen fordern und ebenso abgedeckt werden müssen. Das Ziel sind dabei Messsysteme und Geschäftsmodelle, die den kostengünstigen oder sogar kostenneutralen Einsatz von Smart Metern auch bei Kleinstverbräuchen ermöglichen. Um den flächendeckenden Einsatz zu fördern, bedarf es zusätzlich der raschen Definition des Schutzprofils und einer Festsetzung der Rechtsverordnung unter Einbezug aller Marktakteure. Für die Versorger zählt spätestens dann eine leistungsfähige IT, um die mit dem Smart Metering einhergehenden Datenmengen effizient verarbeiten zu können.

Neuregelung der Abrechnung
Die verstärkte Transparenz bei der Abrechnung stellt darüber hinaus ebenso hohe Anforderungen an die Datenhaltung und -bereitstellung. Bei der Aufnahme weiterer Informationen sollte genau beachtet werden, welche gelisteten Informationen gegenüber den Endkunden wirklich Mehrwert generieren. Vielfach sind Kunden nicht in Lage, die Angaben zu verwerten. Das Abrechnungsdesign muss daher individuell angepasst werden. Eine sinnvolle Möglichkeit ist in den Augen des BEMD beispielsweise die Zusammenfassung der grundlegenden Information auf der ersten Rechnungsseite. Zusätzliche Angaben können – als solche gekennzeichnet – jederzeit auf den weiteren Seiten geführt oder für Interessierte im Internet bereitgestellt werden. Auf diese Weise kann man jedes Informationsbedürfnis befriedigen, ohne gleichzeitig die Verständlichkeit der Abrechnung selbst zu gefährden. Den Ideen und Möglichkeiten der Marktakteure sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Die Services von erfahrenen Dienstleistern sorgen je nach Bedarf für die passgenaue Umsetzung.