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10. Juni 2011

Mitteilung Nr. 6 zur Festlegung MaBiS - Veröffentlichung der finalen Zuordnungsvereinbarung

Nach Ziffer 4.3. der Anlage 1 zur Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) ist das Verhältnis zwischen einem VNB und einem BKV bezüglich des Datenaustauschs und insbesondere hinsichtlich des Ausgleichs für fehlerhafte und in die Bilanzkreisabrechnung eingegangene Daten mittels einer vertraglichen Vereinbarung auszugestalten.

Die Verbände hatten im vergangenen Jahr den Entwurf einer Zuordnungsvereinbarung bzw. eines Moduls zum Lieferantenrahmenvertrag vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hatte diese Dokumente vom 02.12.2010 bis 14.01.2011 öffentlich konsultiert. Nach Auswertung der Stellungnahmen sowie in Gesamtschau mit den zum Standardbilanzkreis eingegangenen Anmerkungen aus dem Markt hat die Beschlusskammer nun eine finale Fassung der Zuordnungsvereinbarung erstellt, die mit den Verbänden schlussabgestimmt worden ist.

Die Verbände afm+e, bdew, Bilanzkreiskooperation, bne, EDNA-Initiative sowie VKU haben hierzu ihre Zustimmung erklärt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die nun veröffentlichte Vertragsfassung sowohl für den Fall der Nutzung als Modul zum Lieferantenrahmenvertrag (bei Identität LF/BKV) als auch im Fall des gesonderten Abschlusses als Zuordnungsvereinbarung identisch Verwendung findet.

In beiden Fällen ist anzuraten, dass jeweils der VNB den Vertrag an die jeweils andere Vertragspartei ausreicht.

Diese Mitteilung sowie die Zuordnungsvereinbarung selbst können Sie über die Homepage der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/DieBundesnetzagentur/Beschlusskammern/BK6/MaBiS%20Bilanzkreisabrechnung/sechste%20Mitteilung/Sechste_Mitteil ung_MaBiS.html?nn=133714 abrufen.