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16. Januar 2014

Die Mehrheit der DAX-Unternehmen darf Energie nur unter Auflage produzieren

Die Meldepflichten der EU-Transparenzrichtlinien für den Energiehandel gelten für alle Unternehmen, die über 600 Gigawattstunden Verbrauchskapazität besitzen. Laut Steria Mummert Consulting sind mehr als die Hälfte der DAX-Unternehmen davon unmittelbar betroffen.

Die Erfüllung der EU-Regulierungsvorschriften, wie REMIT, EMIR, MiFID und MAD gehört künftig zu den Mindestanforderungen, um Energiehandel betreiben zu können. Ab der Menge von 600 Gigawattstunden sind Energieproduzenten und -konsumenten meldepflichtig. Vor genau diesen Herausforderungen steht die Mehrheit der DAX-Unternehmen, da sie mindestens so viel Energie produzieren beziehungsweise die Verbrauchskapazität besitzen. Da durch die Erneuerbaren Energien die Stromversorgung zunehmend unsicherer wird, sind energieintensive Unternehmen dazu übergangen, ihre eigenen Kapazitäten zur Stromgewinnung auszubauen. Die Vergrößerung der Kapazitäten hat zur Folge, dass diese DAX-Unternehmen die meldepflichtige Strommenge überschritten haben. […]

Deutsche Unternehmen und Energieversorger stehen dieser Tage unter enormem Termindruck. Die EU-Richtlinien EMIR und REMIT sitzen den Verantwortlichen im Nacken. EMIR-Meldungen sind ab Februar 2014 meldepflichtig, das REMIT-Reporting steht 2014 an. Um die gesetzlichen Anforderungen schnell zu erfüllen, begnügen sich viele Versorger und Unternehmen mit Minimallösungen. Das führt jedoch zu massiven Folgeanpassungen in den Reporting- und IT-Abteilungen, die schnell zum Dauerzustand ausarten. Denn EMIR/REMIT wird nicht das letzte Regulierungsvorhaben sein, wie das Beispiel Markttransparenzstellengesetz zeigt. Sinnvoll ist es daher, sofort Nägel mit Köpfen zu machen und eine erweiterungsfähige Reporting-Lösung einzuführen.