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28. Oktober 2024

BEMD kritisiert Vorgehen beim Referentenentwurf MsbG

Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister (BEMD) e.V. hat bisher aktiv an den Arbeitsgruppen und Konsultationen des BMWK mitgearbeitet, um das Ziel zu erreichen, die digitalisierte Energiewende best- und schnellstmöglich umzusetzen und damit die Ziele der Bundesregierung zu unterstützen. Die vom BEMD in der letzten Konsultation eingereichten Kommentare (POG usw.) wurden entsprechend berücksichtigt. Die nun aktuell am 23.10.2024 abends vorgelegte und am 24.10. vorgestellte Fassung des Referentenentwurfs MSBG ist mit einer Vielzahl von wesentlichen Änderungen versehen, die – wie sich in der Diskussion am 24.10. deutlich gezeigt hat – noch umfangreichen und wesentlichen Korrekturbedarf beinhaltet. Sie basiert auf einem Zwischenstand der aktualisierten Kosten-Erlöse-Analyse (ehemals KNA), deren Ergebnisse ebenfalls noch nicht fertig und belastbar sind.


Auch wenn die aktuelle Wachstumsinitiative der Bundesregierung einen hohen Zeitdruck auch auf dieses Verfahren verursachen mag, ist es aus Sicht des BEMD e.V. nicht möglich, bei dem vorgelegten Zeitplan ein Ergebnis zu erzielen, das die notwendige Qualität, Konsistenz und Justitiabilität erreicht. Insofern wird es bei den vielen strittigen Punkten zu Fragen, Klärungsbedarf, Verfahren und ggf. Prozessen kommen, die zu Verzögerungen und einem Investitionsattentismus sowie dann - erfahrungsgemäß - zu einer Korrektur/Reparatur führen. Auch die immer stärker schwindende Glaubwürdigkeit der handelnden Akteure sowie die langsam nicht mehr vorhandene Vertrauensbasis ist dabei zu beachten. Das bedeutet einen umso größeren Zeitverlust und die Gefährdung des oben genannten Zieles


Der BEMD geht davon aus, dass das Gesetz in einem - für alle Seiten sinnvollen - Zeitraum von mindestens 4 bis 6 Wochen konsultiert werden muss, um die offensichtlich strittigen Punkte zu beseitigen


Über den BEMD

Der BEMD vertritt die Interessen der Energiemarktdienstleister gegenüber Gremien, Verbänden und dem Gesetzgeber zu laufenden Entscheidungsverfahren und stellt eine entsprechende Informationsplattform zur Verfügung. Ob es um Qualitätsstandards, Prozessabläufe oder gesetzlich verordnete Pflichten geht, der BEMD engagiert sich für einen Markt, in dem Energiemarktdienstleister und Energieversorgungsunternehmen gemeinsam Erfolge erzielen können. Das Spektrum der Mitglieds- und Innovationspartnerunternehmen reicht von Abrechnungs- und Zählergesellschaften, Beratern, Call Centern, Forderungsmanagern, IT-Dienstleistern bis hin zu Messstellenbetreibern und Messdienstleistern. Mehr zum BEMD: www.bemd.de