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22. Dezember 2020

Anhörung der Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Elektrizitätsverteilernetze (SteuVerG) (Frist: Frist: 15. Januar 2021)

Um eine zeitnahe und effiziente Integration von Ladevorrichtungen für Elektromobilen, Wärmepumpen und dezentralen Speichern in die Niederspannungsnetze zu ermöglichen, bedarf es dringend einer zeitnahen Weiterentwicklung des § 14a EnWG.
Gemeinsam mit Ländern, Verbänden, Unternehmen und Fachbehörden hat der BMWi im Rahmen der AG Intelligente Netze und Zähler den Ansatz der Spitzenglättung diskutiert und von Ihnen viele wichtige Impulse erhalten. Auf dieser Basis hat der BMWI einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Elektrizitätsverteilernetze (SteuVerG) mit der Bitte um Kenntnis- und ggf. Stellungnahme gesendet. Dieser Entwurf wird gleichzeitig zur Anhörung von Ländern und Verbänden innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Mitglieder des BEMD können diesen Entwurf im internen Bereich der Website abrufen.

Der Entwurf sieht vor, § 14a Energiewirtschaftsgesetz durch ein Parlamentsgesetz grundlegend neu zu fassen. Daneben werden auch entsprechende Änderungen im Messtellenbetriebsgesetz und in den entsprechenden Verordnungen – Niederspannungsanschlussverordnung und Stromnetzentgeltverordnung – vorgeschlagen.

Sofern Sie zu dem Entwurf der Verordnung eine Stellungnahme abgeben möchten, bitten wir um Übersendung Ihrer Stellungnahme bis zum 15. Januar 2021, Dienstschluss. Es wird um ausschließlich elektronische Übersendung gebeten.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich auf den Internetseiten des BMWi publiziert werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten, die im Dokument enthalten sind. Mit der Übersendung der Stellungnahme willigen Sie ein, dass die in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten veröffentlicht werden. Angaben, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind, bitten der BMWi, aus dem Dokument zu entfernen.

Falls Sie der Publikation im Internet insgesamt widersprechen, wird auf der Internetseite des BMWi lediglich vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.