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15. Dezember 2017

Neue BEMD-Arbeitsgruppe DSGVO

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO, nachfolgend DSGVO) wird zum 25.05.2018 in den Ländern der EU wirksam. Gleichzeitig wird dadurch auch das nationale Datenschutzrecht, insbesondere das Bundesdatenschutzschutzgesetz (BDSG-NEU), neu geregelt. Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse entsprechend anpassen. Betroffen sind die Unternehmensbereiche, in denen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird wie z. B. Vertrieb, Netzbetrieb, Personal und IT. Verstöße gegen diese Regelungen können mit hohen Bußgeldern betraft werden. Aktuellen Studien zufolge haben in Deutschland bisher nicht einmal ein Fünftel der Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben begonnen; jedes dritte Unternehmen hat sich noch überhaupt nicht damit auseinandergesetzt.

Die Mitglieder des BEMD und ihre Kunden sind ebenfalls von dieser Neuregelung betroffen; einige haben sich bereits intensiver damit auseinandergesetzt, andere noch nicht. Der BEMD gründet dazu eine Arbeitsgruppe, die unter Leitung von Holger Strotmann (Geschäftsführer Natuvion GmbH) demnächst zu einem Treffen einladen wird. In einer initialen Aktivität ist eine Kurzbefragung geplant, um einen aktuellen Stand bei den Mitgliedern und deren Kunden zu erhalten, aber auch als Input für die Arbeitsgruppe und als Grundlage für ein BEMD-Forum. Interessenten für diese Arbeitsgruppe DSGVO melden sich bitte bei der Geschäftsstelle.